Ballot 2014: CDA Augenbefund, Dokumentenklassifikation, Z-Segment für Situatives Opt-Out, FormatCodes

Das technische Komitee der HL7 Austria hat mehrere Materialien zur Standardisierung in einem Mulitple-Ballot-Verfahren bereitgestellt und lädt die HL7 Mitglieder zur Teilnahme ein. Auch Nicht-Mitglieder können sich mit Kommentaren am Standardisierungs- und Qualitätssicherungsprozess beteiligen.

Abgestimmt werden: Der CDA Implementierungsleitfaden Augenbefund (als DSTU), und normativ als lokalisierter HL7 Standard  ein Z-Segment (ZOO) für das Situative Opt-Out in ELGA in HL7 Version 2.x, für Dokumentenregistrierung die einheitliche LOINC-Dokumentenklassifikation und XDS-FormatCodes.

Im Lauf des Jahres wurden an die HL7 Austria mehrere Anträge für die Abstimmung von technischen Inhalten zur Standardisierung herangetragen. Das technische Komitee der HL7 Austria hat nun die Materialien aufbereitet und lädt Sie zur intensiven Teilnahme an den vier Ballot-Verfahren zur Standardisierung ein. Im Rahmen der Ballot-Verfahren können HL7 Mitglieder ihre Zustimmung oder Ablehnung zu den jeweiligen Vorschlägen ausdrücken und mittels Kommentaren zum Schliff der Werke beitragen. Nicht-Mitglieder sind aufgerufen sich mit Kommentaren am Standardisierungs- und Qualitätssicherungsprozess zu beteiligen!

1.    Das erste Ballot betrifft den CDA Implementierungsleitfaden für den Augenbefund (Draft Standard Trial Implementation – DSTU). Der Entwurf wurde von einer Arbeitsgruppe am Institut für Augenheilkunde  (AKH Wien) erstellt und baut auf den ELGA Spezifikationen auf. Die Struktur des Leitfadens ist generisch und kann einfach auf andere Facharztbriefe oder Fachambulanzbefunde umgelegt werden. Ein DSTU stellt eine erste Version eines technischen Inhaltes dar, ermöglicht erste Implementierungserfahrungen, stellt jedoch keine normative Vorgabe dar. Ein DSTU wird binnen zwei Jahren von einer normativen Version abgelöst, die auf die Erfahrungen der Trial Implementations aufsetzt und die notwendigen Anpassungen und Korrekturen enthält.

Download des Ballot-Materials: Ballot 2014-1 Augenbefund

2.    Die Umsetzung des situativen Opt-Out im Rahmen von ELGA erfordert die organisationsinterne Kommunikation dieser Information. Daher wird im zweiten Ballot ein Z-Segment (ZOO) für das Situative Opt-Out in ELGA  in HL7 Version 2.x beschrieben. Ein etwaiger situativer Widerspruch für die Ablage von Informationen in ELGA kann damit organisationsintern zwischen Anwendungen weitergegeben werden.

3.    Im dritten Ballot wird eine österreichweit einheitliche LOINC – Dokumentenklassifikation für CDA-Dokumente und für den Austausch über IHE XDS-Mechanismen vorgeschlagen. Die Liste ergänzt das Value Set ELGA_Dokumentenklassen für Nicht-ELGA-Anwendungen.

4.    Im vierten Teil des Ballots werden XDS-FormatCodes für Bilddaten abgestimmt.

Download des Ballot-Materials:  Ballot 2014-2-4 ZOO und XDS

Allgemeine Informationen:

  • Die Ballot-Verfahren öffnen am 17. November 2011 und schließen am 18. Jänner 2015.
  • Abstimmungsberechtigt sind nur Mitglieder der HL7 Austria
  • Kommentare können von allen Interessierten abgegeben werden
  • Die Begutachtung und Auflösung der Kommentare (Ballot Reconciliation) erfolgt im Anschluss

Aufgrund der unterschiedlichen Ballotvarianten (normativ vs. DSTU) stehen für den Ballot zwei getrennt Packages und Formulare zur Verfügung – diese finden Sie im Anhang bzw. auf der Webseite der HL7 Austria unter http://www.hl7.at/ballot-2014. Auch das Ausmaß der Mindestbeteiligung (Quorum) unterscheidet sich (DSTU erfordert kein so hohes Quorum).

  • Die Mindestbeteiligung (Quorum) für die Gültigkeit der Ballots liegt bei 15% der Mitglieder für Teil 1 (DSTU)
  • Die Mindestbeteiligung (Quorum) für die Gültigkeit der Ballots liegt bei 20% der Mitglieder für die Teile 2-4 (normativ)

Ihre Kommentare senden sie bitte mit den in den Packages enthaltenen Formularen („HL7-Ballot-2014-1_MeineOrganisation.xslx“ bzw. „HL7-Ballot-2014-2_MeineOrganisation.xslx“ – Daten im Namen bitte anpassen) an mailto:ballot@hl7.at. (Die Abstimmung ist HL7 Mitgliedern vorbehalten, Nicht-Mitglieder sind jedoch aufgerufen Kommentare beizutragen!)